In der Novemberausgabe der Zeitschrift für Wirtschafts- und Steuerstrafrecht (wistra) hat Frau Regierungsrätin Sabine Mahlmann, M.A. von der Staatsanwaltschaft Bremen, im Rahmen ihrer Tätigkeit als teilnehmendes Mitglied des Jean Monnet Centre of Excellence Crime Investigations and Criminal Justice (CCICJ), einen neuen Aufsatz mit dem Thema „Verwendung von Rechenwerken des Unternehmens für das Wirtschaftsstrafverfahren“ veröffentlicht.
Hierbei erörterte Sie ausgewählte, für das Wirtschaftsstrafverfahren besonders beweiserhebliche Rechenwerke mit dem Ziel, die tatbestandsorientierte Relevanz der Rechnungslegung aufzuzeigen und die erfahrungsgemäß nicht unerheblichen Risiken einer fehlgeleiteten Strafverfolgung aufgrund unzureichender betriebswirtschaftlicher Kenntnisse zu reduzieren.