Auf unserer Internet-Seite stehen Infos über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung.
Diese Hochschule heißt auch kurz: HfÖV.
Es gibt die HfÖV seit dem Jahr 1979.
Die Senatorin für Finanzen ist für die HfÖV zuständig.
Die Infos über die HfÖV sind in Leichter Sprache.
An einer Hochschule kann man etwas lernen.
Das heißt an der Hochschule: studieren.
Viele Menschen studieren an einer Hochschule.
Diese Menschen nennt man: Studierende.
Für einige Berufe muss man studieren.
Diese Berufe sind zum Beispiel:
Aber nicht alle Menschen dürfen studieren.
Man braucht einen sehr guten Schul-Abschluss:
Abitur oder Fach-Abitur
Das Abitur ist der beste Schul-Abschluss in Deutschland.
Wenn man so einen Schul-Abschluss hat, dann darf man studieren.
Das heißt auch: Man hat Hochschul-Reife.
Menschen ohne Abitur können auch studieren.
Aber sie müssen vorher etwas anderes machen:
Sie müssen eine Berufs-Ausbildung machen.
Sie müssen in dem Beruf arbeiten.
Danach kann man ein Studium machen,das mit diesem Beruf zu tun hat.
Studierende bekommen nach dem Studium einen Hochschul-Abschluss.
Ein Abschluss heißt zum Beispiel: Bachelor.
Das spricht man: Bett-schell-er.
Ein Studium für den Bachelor dauert
3 oder 4 Jahre.
Man kann in verschiedenen Bereichen studieren.
Diese Bereiche heißen: Studiengänge.
In einem Studiengang gibt es verschiedene Kurse.
Die Kurse nennt man: Vorlesungen und Seminare.
Die HfÖV hat diese Studiengänge:
Polizeivollzugsdienst
Risiko- und Sicherheitsmanagement.
Steuern und Recht
Für diese Studiengänge bekommt man
einen Bachelor-Abschluss.
Auf unserer Internet-Seite gibt es verschiedene Seiten.
Auf diesen Seiten stehen mehr Infos.
Die Infos sind nicht in Leichter Sprache.
Die Infos sind auf diesen Seiten:
Studienangebot
Hier stehen Infos über die Studiengänge
von der HfÖV.
Zum Beispiel:
Fortbildung
Diese Seite ist für Polizei-Beamte, die schon einen Beruf gelernt haben.
Die Polizei-Beamten können noch mehr lernen. Dafür machen wir Seminare.
Hier stehen Infos über Seminare.
Zum Beispiel:
Hochschule
Hier stehen Infos über die Hochschule.
Zum Beispiel:
International
Diese Seite ist für Studierende, die auch im Ausland studieren wollen.
Die Hochschule arbeitet zusammen mit Hochschulen in anderen Ländern.
So können unsere Studierenden auch an anderen Hochschulen studieren.
Das kostet viel Geld für die Studierenden. Einige Studierende bekommen Geld als Hilfe.
Das nennt man: finanzielle Förderung.Hier stehen Infos über finanzielle Förderung.
Zum Beispiel:
Presse
Hier stehen Infos über wichtige Dinge, die an der HfÖV passieren.
Forschung
An der HfÖV gibt es Forschung für die Arbeit von der Polizei.
Hier stehen Infos über diese Forschung.
Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für
Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.
In diesem Text steht:
Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,
Regeln im Gesetz
Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.
Was sind öffentliche Stellen?
Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel
Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:
Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.
Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?
Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist
Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:
Barrieren melden
Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:
Sie können sich über diese Dinge beschweren:
Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:
Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: Office@lbb.bremen.de
Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:
Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.
Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:
Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:
So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.
Ganz oben ist ein weißer Bereich:
Dort sehen Sie:
Neben dem Logo steht der Name.
Die Suche finden Sie ganz oben rechts.
Im Suchfeld steht: Suche starten.
Geben Sie dort ein Wort ein, das Sie suchen.
Klicken Sie dann auf die Lupe oder auf Enter.
Dann sehen Sie eine Liste mit Ergebnissen.
Die Ergebnisse sind von der Internet-Seite,
auf der Sie gerade sind.
Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:
Sie können auf die Themen klicken.
Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.
Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
in dem Sie gerade sind.
Zum Beispiel:
Sie sind im Bereich Studiengang Polizeivollzugsdienst.
Der Bereich gehört zu: Studienangebot.
Das sieht dann so aus:
Unten auf der Internet-Seite finden Sie diese Bereiche:
© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.