Studierende können mit Erasmus+ nach Abschluss des ersten Studienjahres an einer europäischen Hochschule in einem anderen Teilnehmerland studieren, um dort ihre sozialen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern und ihre Berufsaussichten zu verbessern. Sie lernen dabei das akademische System einer ausländischen Hochschule ebenso kennen wie deren Lehr- und Lernmethoden.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Studiums im Ausland
Erasmus+ Neuerungen ab dem Projektjahr 2014
Mit Erasmus+ können Studierende während jeder Studienphase Aufenthalte in den Programmländern im europäischen Ausland absolvieren:
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandsstudium:
Studierende können mit Erasmus Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Die Aufenthalte werden in allen Programmländern gefördert.
Vorteile eines Erasmus-Praktikums im Ausland
Voraussetzungen für ein Erasmus-Auslandspraktikum
Auswahlkriterien
Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ muss fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert sein. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich zu machen. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmern bekannt zu machen. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.
Die NA DAAD empfiehlt Projektträgern im Interesse der notwendigen Transparenz dringend, Informationen über das Erasmus+ Programm und die Bewerbungs- und Förderkriterien leicht auffindbar auf den Internetseiten (des Akademischen Auslandsamtes/International Office und ggf. der Fakultäten) zu veröffentlichen.
Verpflichtende Sprachtests
Die Europäische Kommission stellt voraussichtlich ab Oktober 2014 einen Online-Sprachtest für die fünf großen Sprachen (DE, EN, ES, FR, IT, NL) zur Verfügung. Dieser ist für alle Studierenden/Graduierten sowohl nach der Auswahl/vor Beginn der Mobilität als auch nach Be-endigung des Aufenthalts verpflichtend in der Arbeitssprache zu absolvieren . Er ist jedoch kein Auswahlkriterium für die Förderung im Programm Erasmus+ und gilt nicht Muttersprachler. Die Durchführung des Sprachtests soll nach Auswahl der in Erasmus+ zu fördernden Teilnehmer als Einstufungstest zur Dokumentation ihres aktuellen Sprachstandes dienen. Er sollte sowohl vor deren Auslandsaufenthalt als auch am Ende des jeweiligen Auslandsaufenthalts stattfinden, um miteinander vergleichbare Ergebnisse zu erhalten und ggf. erzielte Fortschritte der geförderten Teilnehmer beim Spracherwerb erfassen zu können.
Die systematische, europaweit flächendeckende Überprüfung der Entwicklung der individuellen Sprachkompetenz ermöglicht eine Evaluierung der Wirksamkeit von Erasmus+.
Zwischen Partnerhochschulen/-einrichtungen in inter-institutional agreement (IIA) und Learning Agreement (LA) getroffene Vereinbarungen über bestimmte Sprachlevel sind somit nicht mit Online-Test zu belegen/zu verwechseln. Diese Sprachkompetenzen müssen bei der Auswahl der Teilnehmer durch andere Nachweise abgesichert werden.
Erasmus+ Studentencharta
Die Pflichten und Rechte der Studierenden im Erasmus+ Programm sind in der „Erasmus+ Studentencharta“ geregelt, die jedem Studierenden vor Beginn des Auslandsaufenthalts auszuhändigen ist.
Hinweis Sonderförderung
Erasmus+ soll die Chancengleichheit und Inklusion fördern, aus diesem Grund wird Lernen-den aus benachteiligten Verhältnissen (dies gilt in Deutschland im Programm Erasmus+ für während des Auslandsstudiums im Ausland Alleinerziehende) und mit besonderen Bedürfnissen der Zugang zum Programm erleichtert.
Sonderförderung von Teilnehmern mit Behinderung
Nützliche Informationen zu behindertengerechten Hochschulen der European Agency for Development in Special Needs Education: http://www.european-agency.org.
Sonderförderung von Studierenden mit Kind als Pauschale
Studierende, die ihr Kind/ihre Kinder mit zum Erasmus+ Studienaufenthalt in ein Programmland nehmen und dort während der Erasmus+ Mobilität alleinerziehend sind, können Sondermittel als Pauschale erhalten. Die maximale monatliche Förderhöhe wird vorgegeben durch drei Ländergruppen.
Hinweis Berichtspflicht
Alle Geförderte, die an einer Erasmus+ Mobilitätsmaßnahme teilgenommen haben, sind verpflichtet, nach Abschluss der Maßnahme einen Bericht über das Mobility Tool Plus zu erstellen und zusammen mit entsprechenden Nachweisen (z. B. zur Aufenthaltsdauer) einzureichen.