Die Hochschule gliedert sich in Fachbereiche als die organisatorischen Grundeinheiten.
Der Fachbereich erfüllt unbeschadet der Gesamtverantwortung der Hochschule und der Zuständigkeiten der zentralen Hochschulorgane für sein Gebiet die Aufgaben der Hochschule. Er trägt dafür Sorge, dass seine Mitglieder, wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen.
Die Organe eines Fachbereichs sind der Fachbereichsrat und der Sprecher des Fachbereichs.
Im Rahmen der Aufgaben des Fachbereichs nach § 34 des Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung beschließt der Fachbereichsrat über:
Er berät den Akademischen Senat bei Erlass oder Änderungen von Prüfungsordnungen.
Dem Fachbereichsrat gehören an:
Im Fachbereichsrat verfügen die Vertreter der Gruppe der Professoren zusammen über die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Vertreter der anderen Gruppen haben je eine Stimme. Das Gewicht der Stimme jedes Professors ist mit dem Faktor 2 1/2 zu bemessen. Das Gewicht der Stimme des einzelnen Vertreters darf nicht geteilt werden.
Der Fachbereichsrat kann von dem Sprecher des Fachbereichs und vom Rektor Auskunft über alle Angelegenheiten des Fachbereichs verlangen.
Der Fachbereichsrat kann Ausschüsse bilden und auf sie Entscheidungsbefugnisse für bestimmte Aufgaben übertragen (beschließende Ausschüsse). Für die Entscheidung bestimmter Angelegenheiten, die mehrere Fachbereiche berühren und eine aufeinander abgestimmte Erfüllung erfordern, sollen die beteiligten Fachbereichsräte gemeinsame beschließende Ausschüsse bilden. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen ist jederzeit widerruflich.
Gremien | Mitglieder |
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Gruppe der Professoren |
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Gemeinsame Gruppe |
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Gruppe der Studierenden |
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Fachbereichssprecher |
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Stellvertreterin |
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Stand: 13. Dezember 2024
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Gruppe der Professoren |
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Gemeinsame Gruppe |
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Gruppe der Studierenden |
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Fachbereichssprecher |
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Stellvertreterin |
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Stand: 13. Dezember 2024