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Die Fachbereiche

Die Hochschule gliedert sich in Fachbereiche als die organisatorischen Grundeinheiten.

Der Fachbereich erfüllt unbeschadet der Gesamtverantwortung der Hochschule und der Zuständigkeiten der zentralen Hochschulorgane für sein Gebiet die Aufgaben der Hochschule. Er trägt dafür Sorge, dass seine Mitglieder, wissenschaftliche Einrichtungen und Betriebseinheiten die ihnen obliegenden Aufgaben erfüllen.

Die Organe eines Fachbereichs sind der Fachbereichsrat und der Sprecher des Fachbereichs.

Aufgaben des Fachbereichsrates

Im Rahmen der Aufgaben des Fachbereichs nach § 34 des Gesetzes über die Hochschule für Öffentliche Verwaltung beschließt der Fachbereichsrat über:

  • Vorschläge für die Einführung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen,
  • Studienpläne, fachspezifische Teile der Prüfungsordnungen und Studienordnungen,
  • Grundsätze für die Maßnahmen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses,
  • Förderung und Koordination von Forschungsvorhaben,
  • Vorschläge für die Ernennung von Honorarprofessoren,
  • Maßnahmen zum Qualitätsmanagement der Lehre nach § 69 des Bremischen Hochschulgesetzes.

Er berät den Akademischen Senat bei Erlass oder Änderungen von Prüfungsordnungen.

Der Fachbereichsrat

Dem Fachbereichsrat gehören an:

  • zwei Professoren
  • zwei Mitglieder der gemeinsamen Gruppe
  • zwei Studierende

Im Fachbereichsrat verfügen die Vertreter der Gruppe der Professoren zusammen über die absolute Mehrheit der Stimmen. Die Vertreter der anderen Gruppen haben je eine Stimme. Das Gewicht der Stimme jedes Professors ist mit dem Faktor 2 1/2 zu bemessen. Das Gewicht der Stimme des einzelnen Vertreters darf nicht geteilt werden.

Der Fachbereichsrat kann von dem Sprecher des Fachbereichs und vom Rektor Auskunft über alle Angelegenheiten des Fachbereichs verlangen.

Der Fachbereichsrat kann Ausschüsse bilden und auf sie Entscheidungsbefugnisse für bestimmte Aufgaben übertragen (beschließende Ausschüsse). Für die Entscheidung bestimmter Angelegenheiten, die mehrere Fachbereiche berühren und eine aufeinander abgestimmte Erfüllung erfordern, sollen die beteiligten Fachbereichsräte gemeinsame beschließende Ausschüsse bilden. Die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen ist jederzeit widerruflich.

Der Fachbereichsrat Polizeivollzugsdienst



GremienMitglieder
Gruppe der Professoren
  • Prof. Dr. Matthias Wehr
    Stellvertreterin: Prof. Dr. Claudia Kestermann
  • Prof. Dr. Petra Hasselmann
    Stellvertreterin: Prof. Dr. Wiebke Kaiser
Gemeinsame Gruppe
  • Tim Klarholz
    Stellvertreter: Dennis Budach
  • Imke Kuhmann
Gruppe der Studierenden
  • Lilian Viezens
    Stellvertreterin: Carla Giegerich
Fachbereichssprecher
  • N. N.
Stellvertreterin
  • N. N.

Stand: 13. Dezember 2024

Der Fachbereichsrat Steuerverwaltungsdienst

GremienMitglieder
Gruppe der Professoren
  • Prof. Dr. Michael Asche
    Stellvertreter: Prof. Dr. Dennis Klein
  • Prof. Dr. Dennis Klein
    Stellvertreter: Prof. Dr. Michael Asche
Gemeinsame Gruppe
  • Gabriela Piontkowski Stellvertreter: Eric Nissen
  • Daniela Fischer
Gruppe der Studierenden
  • Zoé Tabea Nolte
    Stellvertreter: Florian Timm
  • Florian Timm
    Stellvertreterin: Zoé Tabea Nolte
Fachbereichssprecher
  • N. N.
Stellvertreterin
  • N. N.

Stand: 13. Dezember 2024