Sie sind hier:

Der Akademische Senat

Der Akademische Senat entscheidet in den ihm nach diesem Gesetz zugewiesenen Angelegenheiten. Er kann vom Rektor und allen Organisationseinheiten Auskunft über alle Angelegenheiten der Hochschule verlangen. Er nimmt zu allen Selbstverwaltungsaufgaben von grundsätzlicher Bedeutung Stellung.

Aufgaben des Akademischen Senats sind insbesondere:

  • die Beschlussfassung über die Grundordnung der Hochschule,
  • die Beschlussfassung über die Prüfungsordnungen, soweit die Hochschule Studienordnungen erlässt, anderenfalls die Beschlussfassung über die allgemeinen Teile der Prüfungsordnungen,
  • die Beschlussfassung über weitere Satzungen und Ordnungen, soweit diese Zuständigkeit nicht einem anderen Organ der Hochschule zugewiesen wird,
  • die Beschlussfassung über die Einrichtung und Aufhebung von externen Studiengängen nach § 17 Absatz 3,
  • die Beschlussfassung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Fachbereichen und von zentralen wissenschaftlichen Einrichtungen und übergreifenden Organisationseinheiten nach § 13 des Bremischen Hochschulgesetzes,
  • die Beschlussfassung über Grundsätze des Qualitätsmanagements nach § 69 des Bremischen Hochschulgesetzes auf der Grundlage der Berichte
    gemäß § 69 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes,
  • die Wahl des Rektors,
  • die Entgegennahme des jährlichen Rechenschaftsberichts des Rektors sowie dessen Beratung.

Der Rektor und der Kanzler beraten den Akademischen Senat. Gehört der Kanzler als gewähltes Mitglied dem Akademischen Senat an, so bleibt sein Stimmrecht durch Satz 1 unberührt. Der Rektor führt den Vorsitz ohne Stimmrecht. Je ein Mitglied des Personalrats, des Ausbildungspersonalrats und des Allgemeinen Studentenausschusses können mit beratender Stimme an den Sitzungen teilnehmen.

Der Akademische Senat kann zu seiner Beratung ständige und nicht ständige Kommissionen und Ausschüsse bilden.

Zusammensetzung des Akademischen Senats

Dem Akademischen Senat gehören an:

  • fünf Professoren
  • fünf Mitglieder aus der gemeinsamen Gruppe
  • fünf Studierende

Die Fachbereiche sollen im Akademischen Senat angemessen vertreten sein; das Nähere regelt die Wahlordnung der Hochschule für Öffentliche Verwaltung.

Im Akademischen Senat verfügen die Vertreter der Gruppe der Professoren zusammen über ein Stimme mehr als die Vertreter der anderen Gruppen zusammen. Die Vertreter der anderen Gruppen haben je eine Stimme. Das Gewicht der Stimme eines jeden Professors ist mit dem Faktor 2 1/5 zu bemessen. Das Gewicht der Stimme des einzelnen Vertreters darf nicht geteilt werden.

Mitglieder des Akademischen Senats

Stand: 13. Dezember 2024

Mitglieder
Gruppe der Professoren
  • Prof. Dr. Dennis Klein
    Stellvertreter: Prof. Dr. Michael Asche
  • Prof. Dr. Claudia Kestermann
  • Prof. Dr. Matthias Wehr
  • Prof. Dr. Wiebke Kaiser
    Stellvertreterin: Prof. Dr. Petra Hasselmann
  • Prof. Dr. Niclas-Frederic Weisser
Gemeinsame Gruppe
  • Tim Klarholz
    Stellvertreter: Dennis Budach
  • Gabriela Piontkowski
    Stellvertreter: Eric Nissen
  • Julia Toy
    Stellvertreterin: Andrea Bruns
  • Andree Meyer
    Stellvertreter: Sören Kasten
  • Lars Hören
  • Stellvertreter: Daniel Wodzinksi
Gruppe der Studierenden
  • Elias Gabriel Heidkamp
    Stellvertreter: Branco Brockmüller
  • Zoe Tabea Nolte
    Stellvertreter: Florian Timm
  • Florian Timm
    Stellvertreterin: Zoe Tabea Nolte